Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 115, Höhe km 9,0, im Fahrtrichtung Nuthetal mit 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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