Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 9,8, zwischen Magdeburg und AD Werder, in FR Werder die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES und Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 139 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 1151 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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