Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in 52511, Geilenkirchen, B 56, Abschn. 5.1, km 0,37, Rtg. BAB 46 um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 91 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES 8.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Heinsberg übersandte Zeugenfragebogen
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