Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR  Kronenstraße, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 51 km/h mit durch Messung mit TraffiStar S 350, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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