Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR Kronenstraße, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 51 km/h mit durch Messung mit TraffiStar S 350, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.