Der erforderliche Abstand nicht eingehalten. Es wurde in Möhrfelden-Walldorf, auf der BAB 5, bei km 505,255, in FR Darmstadt bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h statt des nötigen Abstandes von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 24,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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