Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Groß-Umstadt, außerhalb, auf der B 45, Abfahrt Nauses, FR Höchst i. Odw. mit 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Bild ergab 98 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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