Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, ca. km 73,3 in FR Ludwigsfelde West die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messprotokoll und Beweisfoto wurden 89 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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