Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Höhe km 90,8, in FR AD Potsdam mit 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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