In 68804, Altlußheim, Gem., B 39, Kirchenstraße, FR Speyer wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29  km/h überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Foto ergab 99 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hockenheim übersandte Zeugenfragebogen

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