Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F-Basel wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 149 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit VKS 3.2 3D, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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