Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB A 6, in Höhe km 618,03, Fahrtrichtung Saarbrücken die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 97 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Messung mit ESO ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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