Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesautobahn A 11, in Höhe km 77,8, in FR Kreuz Uckermark/Polen um 35 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde mit Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 155 km/h. Beweismittel:Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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