Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Worms, Nibelungenring, ehem. Einm. Liebfrauenring, FR Rheinbrücken. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 86 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKatV § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Worms übersandte Zeugenfragebogen

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”