Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kamen, auf der BAB 2, in Höhe km 409,900, RF Oberhausen mit 39 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 169 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.

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