Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, in Richtung Lübeck die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 140 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messgerät: Leivtec XV3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.

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