Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder  mit 123 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von  Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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