Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden mit 44 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 124 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Kassel übersandt.
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