Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Lohmar, auf der Bundesautobahn A 3, in Höhe km 15,950, RF Oberhausen um 48 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 168 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis forderte Anhörung an

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