Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dätgen, A 7, km 84,300, in Rtg. Flensburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 130 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandt.

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