Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2 im Bereich von km 13,5, in Fahrtrichtung Storkow mit 16 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: ES3.0 Messung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen/Fahrerermittlung  wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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