Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 113, km 3,6, in FR AK Schönefelder Kreuz begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 43 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung, mit Messgerät PoliScan Speed mit Beweisfoto 130 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung/Anhörung
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