Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Herten, auf der Ewaldstr., Höhe ehem. Pumpenstation um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 € erhoben. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messung mit G1 TraffiStar S 350,

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Herten übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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