Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lünen, auf der BAB 2, bei km 419,300, FR Hannover begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 10 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 90 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsidium Dortmund übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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