Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 76684, Östringen, Rettigheimer Str. 14, FR Rettigheim die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 37 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe übersandte Verwarnung / Anhörung
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