Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88131, Lindau / Reutin, auf der Reutiner Str. ggü. Hs.-Nr. 14 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 38 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Stadt Mindelheim übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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