Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Dresden, Bergstr., landwärts, Höhe HNr. 78 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 55 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 5 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5 digital mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Dresden übersandt.

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