Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, Leine Straße, KGV Leinestraße e.V. begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 58 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Schriftliche Verwarnung / Vordruck Anhörung
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