Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuss, auf der Bonner Str. (L 137), vor Haus-Nr. 192, FR Innenstadt begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Messgerät TRAFFIPAX SpeedoPhot 58 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Neuss übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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