Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerte, auf der Beckestraße, Fahrtrichtung Hagener Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Speedophot (Radarwagen) 37 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Schriftliche Verwarnung / Zeugenfragebogen
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