Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Selm, auf dem Cappenberger Damm, Fahrtrichtung Werner Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 37 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Schriftliche Verwarnung / Zeugenfragebogen

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”