Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wedemark, Ot Mellendorf, auf der Kaltenweider Str., L 190, Höhe Hausunr. 39, Richtung Hellendorf begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 56 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Schriftliche Verwarnung
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