Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weiterstadt, 64331 Weiterstadt, OT Riedbahn, auf der Dr.-Otto-Röhm-Straße, Höhe Nr 2-4, FR Autobahn begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 59 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Weiterstadt übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeldangebot, Anhörung

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