Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 69242, Mühlhausen, auf der B 39, im Bereich der Anbindung L 546, Fahrtrichtung Rauenberg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Messgerät ES3.0 mit Foto 81 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandte Verwarnung / Anhörung.
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