Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cloppenburg-Stapelfeld, B 213, Abschnitt 420, Station 0.237, Fahrtrichtung Lingen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit stat. Geschwindigkeitsmessanlage mit Frontfoto 71 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

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