Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Ovelgönne, Barghorn, auf der B 211, Abschnitt 70, Station 0,080, FR Oldenburg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffipax TPH-S 61 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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