Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Stadtland., OT Beckum, Auffahrt B 12 West, AB 245 OH/St 0,200, FR Brake begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 40 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 52 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandte Verwarnung /Zeugenfragebogen

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