Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlangen, auf der A 3, Ri. Frankfurt, im Abschnitt 640, bei km 4.9 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto 94 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung / Vordruck Zeugenbefragung
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