Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der BAB 4, bei km 73,17, FR Heerlen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 131 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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