Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Meckenheim, Gerhard-Boeden-Straße, Höhe Rottweg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden 61 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.