Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neversdorf, BAB 21, km 53,950, in Rtg. Bartgeheide begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 112 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Verwarnung / Anhörung
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