Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Langenhagen, Tonkuhle, vor Haus Nr. 1, Rtg. Imhoffstr. begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV 3 mit Frontfoto 41 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover sprach Verwarnung aus
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