Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, im Abs. 535, im Bereich von km 1,6, in FR Berlin begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed 100 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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