Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Landkreis Göttingen, Gem. Hann. Münden, auf der BAB 7, km 290,000, Rtg. Göttingen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Typ ESO ES3.0 mit Foto 118 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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