Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Homburg, auf dem Südring, zw. J. Lengfelder Straße und Im Atzelnest, FR Ober-Erlenbach begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 98 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bad Homburg übersandte Verwarnung / Anhörung
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