Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Darmstadt, auf der A 5, km 520,7, Darmstädter Kreuz, Fahrtrichtung Basel/Mannheim begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 117 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Verwarnung / Anhörung
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