Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Delmenhorst, B 75, Höhe der Unterführung Emshoop, Rtg. Oldenburg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 87 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Delmenhorst übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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