Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, A 1, Höhe km 104,4, Spur 2, FR Hamburg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 330 mit Frontfoto 96 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Verwarnung / Anhörung

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