Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ingolstadt, auf der St 2214, Abschnitt 580, km 0.35, Ri. Bergheim  begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 78 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung zur Verkehrsordnungswidrigkeit

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