Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der BAB 4, bei km 73,17, FR Heerlen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 140 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Köln übersandte Schriftliche Verwarnung / Halterabfrage

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