Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerte, auf der BAB 1, bei km 332,300, FR Bremen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden 78 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Dortmund übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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